Gute Beratung beginnt bei der sachgerechten Verarbeitung der Geschäftsvorfälle. Dabei sind die Auswertungen auf Ihre individuellen Informationsbedürfnisse ausgerichtet und alle Lösungen flexibel gestaltbar.
Sowohl bei der Einreichung Ihrer Daten, als auch bei allen Auswertungen bieten sich alle Möglichkeiten. Wir übernehmen ganz, oder wenn gewünscht auch teilweise, Ihre Belegdaten in Papierform oder online über ein gesichertes Verfahren.
Ihre Auswertungen können Sie wahlweise in Papier oder online zurückerhalten.
Auch die Beratung zur Gestaltung von Inhouse-Lösungen, mit und ohne Weitergabe von Buchführungsdaten, gehört zum Leistungsspektrum.
Die Erfahrung zeigt, dass ein effizientes Zahlungsmanagement der Schlüssel zum Erfolg wird. Je länger z.B. mit einer Mahnung gewartet wird, umso schwieriger läuft der Geldeingang. Auf Wunsch überwachen wir Ihren Zahlungseingang, bieten Ihnen eine laufende Liquiditätsvorschau und übernehmen die Erstellung der Mahnungen. Zahlreiche Mandanten lassen sich Zahlungsvorschläge für den elektronischen Zahlungsverkehr erstellen.
Kein Unternehmen kann auf die systematische Überwachung der laufenden Zahlen und auf eine interne Revision verzichten. Insbesondere mittelständische Unternehmen profitieren von unserer Controllingunterstützung als externer Dienstleistung.
Dazu gehören:
In Zusammenarbeit mit der DATEV bieten wir Ihnen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter für alle Tarife, auch den Baulohn, an.
Sie können wahlweise per Post, Email oder per Fax Ihre Abrechnungsdaten senden. Wir lesen die Daten in unserem Abrechnungssystem ein, stellen Ihnen zeitgerecht alle Auswertungen zur Verfügung und übernehmen alle erforderlichen Meldungen. Der elektronische Zahlungsverkehr rundet die Leistung ab.
Die Anforderungen an die Erstellung von Jahresabschlüssen haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Unternehmer, Investoren und Banken brauchen für ihre Entscheidungen vertrauenswürdige Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und für die Gewährung von Kreditfinanzierungen. Die zentrale Informationsquelle ist dabei der Jahresabschluss. Vor allem, wenn der Abschluss nicht geprüft werden muss, ist zur Sicherung der Verlässlichkeit von Jahresabschlussinformationen eine hochwertige Erstellung des Abschlusses unverzichtbar. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) hat daher in enger Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer mit dem Standard IDW S 7 neue Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen hergestellt, die wir in unserer Arbeit beachten.