Wirtschaftsprüfung ist ein wichtiges Aufgabengebiet der Praxis. In den Mittelpunkt der Arbeit rückt immer stärker der Trend zu einer Beratung, die weit über die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschlüssen hinausgeht. Gefragt sind dabei vor allem Lösungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und Vermeidung von Unternehmensrisiken.
Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet, sich im Abstand von sechs Jahren einer externen Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen vornehmen. Dabei wird eine externe Beurteilung des Prüfers für Qualitätskontrolle über die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Qualitätssicherungssystems der Wirtschaftsprüferpraxis im Hinblick auf die Gewährleistung einer ordnungsmäßigen Durchführung von Prüfungsaufträgen vorgenommen. Ich bin als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO registriert. Prüfungswerfahrungen habe ich mit der Qualitätskontrolle von Einzelpraxen, Sozietäten und kleineren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.